Unsere Schulordnung
Das Zusammenleben in unserer Schule kann nur dann gelingen, wenn alle sich in die Gemeinschaft einfügen und an die bestehenden Regeln halten sowie Rücksicht nehmen, so dass niemand behindert, belästigt, gefährdet oder geschädigt wird.
I. Verhalten in der Schule
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Fahrschülerinnen und Fahrschüler dürfen sich bis 7.45 Uhr im „Kleinen PZ“ aufhalten.
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Um Unfälle zu vermeiden, darf der Schulhof während der Unterrichtszeit nicht mit Fahrrädern oder Motorfahrzeugen befahren werden. Alle Fahrzeuge sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
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Jacken, Mäntel und nasse Schirme gehören nicht in den Klassenraum, sondern an die Garderobe. Wertgegenstände dürfen dort nicht belassen werden.
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Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören, bleiben zu Hause. Bei Verlust haftet die Schule dafür keinesfalls!
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Nur Klassensprecher(innen) bzw. deren Stellvertreter(innen) informieren sich über den Vertretungsplan und danach die Klasse. Ist eine Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrerin oder Lehrer, fragt der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin im Sekretariat nach oder sagt in einer Nachbarklasse Bescheid.
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Erfolgreiches Lernen ist nur dort möglich, wo der Unterricht weder durch Unruhe im Schulgebäude noch von draußen gestört wird. Daher ist es nicht gestattet, sich auf den Fluren aufzuhalten.
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Vor dem Unterricht, in den Wechselpausen bzw. nach den großen Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler unverzüglich in die Lehrer- oder Fachräume und halten die Türen geschlossen.
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Zu den großen Pausen verlässt der Lehrer bzw. die Lehrerin den Unterrichtsraum nach den Schülerinnen und Schülern. Die Lehrerräume werden von den Lehrpersonen verschlossen und nach der Pause wieder geöffnet. Die Innenaufsicht beaufsichtigt die Flure, damit keine abgelegten Schultaschen beschädigt oder gestohlen werden.
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Den Anweisungen der (wechselnden) Mitschülerinnen und Mitschüler, die als Ordnungsdienst der SV die Pausenaufsicht unterstützen, ist Folge zu leisten.
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Der Unterrichtsraum bzw. Fachraum soll sauber und aufgeräumt gehalten werden.
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Der Ordnungsdienst lüftet vor Unterrichtsbeginn und in den kleinen Pausen den Klassenraum, putzt die Tafel, schließt beim endgültigen Verlassen des Raumes die Fenster und löscht das Licht.
Im Interesse aller sind Schulräume und Einrichtungen sorgfältig zu behandeln. Für Schäden haften immer diejenigen, die sie verursacht haben.
II. Aufenthalt in den Pausen
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Alle müssen sich auf dem Pausenhof so verhalten, dass Personen und Gegenstände nicht zu Schaden kommen. Das Schneeballwerfen ist wegen der damit verbundenen Gefahren untersagt.
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Das Schulgelände darf ohne Erlaubnis nicht verlassen werden. Das Gelände um die Turnhalle und andere ausgelagerte Fachräume herum, die Parkplätze und die Bürgersteige gehören nicht zum Pausenhof.
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Die Cafeteria darf in den 5-Minuten-Pausen nicht aufgesucht werden.
III. Allgemeine Bestimmungen
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Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet.
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Die Nutzung von Handys und Musikabspielgeräten ist während der Schulzeit auf dem Schulgelände verboten. Bei Nichtbeachtung werden die Geräte für eine Woche eingezogen.
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Die Toiletten sollen im Interesse aller saubergehalten werden. Sie sind kein Aufenthaltsraum.
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Das Schulgelände ist im Sinne des Umweltschutzes sauberzuhalten. Abfälle müssen unbedingt getrennt entsorgt werden.
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Laut Vorschrift haben alle hinter den Absperrungen auf die Schulbusse zu warten, damit niemand behindert, gefährdet oder verletzt wird.
Beim Verstoß gegen die Bestimmungen II,2 und III,1 (Verlassen des Schulgeländes und Rauchen) erfolgt umgehend eine Mitteilung an die Eltern. Mehrmalige Verstöße gegen die Schulordnung können sich auf dem Zeugnis in der Note für Arbeits- und Sozialverhalten niederschlagen.
Diese Schulordnung wurde am 29.08.2007 von der Schulkonferenz beschlossen und jeweils den veränderten Gegebenheiten angepasst.
Schulordnung